Schüler sind verpflichtet, jede Woche den Unterricht zu besuchen. Jugendliche und
Erwachsene haben auch die Möglichkeit, jede zweite Woche Unterricht zu nehmen.
Entweder 1 Std. jede zweite Woche oder 30 Minuten jede zweite Woche (dann halbiert sich
der Semesterbetrag).
Rabatt Musikunterricht:
12 % bei 3 Kursbelegungen und mehr der gleichen Familie. Für die Berechnung des
Geschwisterrabattes werden die schulpflichtigen Kinder einer Familie mit Wohnort im
Zweckverbandsgebiet gerechnet. Ensemble-Mitwirkung zählt nicht als Kursbelegung.