Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, jede Woche den Unterricht zu besuchen. Jugendliche und Erwachsene haben auch die Möglichkeit, jede zweite Woche Unterricht zu nehmen. Entweder 1 Std. jede zweite Woche oder 30/45 Minuten jede zweite Woche (Halbierung des Semestertarifs).
Rabatt Musikunterricht:
12 % bei mindestens 90 Minuten Kursbelegungen in der gleichen Familie. Für die Berechnung des Rabattes werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (bis 20 Jahre) einer Familie mit Wohnort im Zweckverbandsgebiet gerechnet. Ensemble-Mitwirkung zählt nicht als Kursbelegung.
Sozialtarif:
Eltern, für welche der Musikunterricht schwer finanzierbar ist, können ein Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs einreichen. Der Entscheid wird auf der Grundlage der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämie (IPV) gefällt, gestützt auf den Entscheid der Sozialversicherungsanstalt (SVA) zur Prämienverbilligung. Das Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs ist jährlich mit einer Kopie der IPV-Verfügung spätestens Ende August für das 1. Semester oder Ende Dezember für das 2. Semester, dem Sekretariat der Musikschule einzureichen.
Weitere Unterstützungsbeiträge:
Wer weitere Unterstützungsbeiträge beanspruchen möchte, kann ein entsprechendes Gesuch an das Sozialamt der Wohngemeinde oder an eine gemeinnützige oder wohltätige Institution richten.
Bei ROKJ, einem Projekt der Rotary-Klubs, kann ebenfalls ein Unterstützungsgesuch eingereicht werden. Informationen und Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Projektes.
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