Schüler sind verpflichtet, jede Woche den Unterricht zu besuchen. Jugendliche und
Erwachsene haben auch die Möglichkeit, jede zweite Woche Unterricht zu nehmen.
Entweder 1 Std. jede zweite Woche oder 30 Minuten jede zweite Woche (dann halbiert sich
der Semesterbetrag).
Rabatt Musikunterricht:
12 % bei 3 Kursbelegungen und mehr der gleichen Familie. Für die Berechnung des
Geschwisterrabattes werden die schulpflichtigen Kinder einer Familie mit Wohnort im
Zweckverbandsgebiet gerechnet. Ensemble-Mitwirkung zählt nicht als Kursbelegung.
Sozialtarif:
Eltern, für welche der Musikunterricht schwer finanzierbar ist, können ein Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs einreichen. Der Entscheid wird auf der Grundlage der individuellen Verbilligung der Krankenkassenprämie (IPV) gefällt, gestützt auf den Entscheid der Sozialversicherungsanstalt (SVA) zur Prämienverbilligung. Das Gesuch für die Gewährung des Sozialtarifs ist jährlich mit einer Kopie der IPV-Verfügung spätestens Ende August für das 1. Semester oder Ende Dezember für das 2. Semester, dem Sekretariat der Musikschule einzureichen.
Weitere Unterstützungsbeiträge:
Wer weitere Unterstützungsbeiträge beanspruchen möchte, kann ein entsprechendes Gesuch an das Sozialamt der Wohngemeinde oder an eine gemeinnützige oder wohltätige Institution richten.
Bei ROKJ, einem Projekt der Rotary-Klubs, kann ebenfalls ein Unterstützungsgesuch eingereicht werden. Informationen und Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Projektes.
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